Alle Einnahmen des Elternvereins stammen ausschließlich von Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Durch den Beitritt und den jährlichen Mitgliedsbeitrags unterstützen Sie unsere Ziele und Vorhaben.

Die Funktionäre unseres Elternvereins

Jahresbeitrag 2022/23
Vorsitzende
stv. Vorsitzender
Schriftführerin
stv. Schriftführerin
Kassier
stv. Kassier
1. Rechnungsprüfer
2. Rechnungsprüfer
Elisabeth BOLIUS
Martha MINDLER
Caroline GUARDAGNINI
Silke MALLNER
Barbara Steiner
Diana SIEGL
Cornelia PATRY
Viktoria MOLODTSOVA
Der Jahresbeitrag wird nach Anzahl Ihrer Kinder an unserer Schule und in anderen Schulen gestaffelt.
Freiwillige Erhöhungen des Mitgliedsbeitrages werden gerne entgegen genommen und kommen ausschließlich den Kindern zugute!
Tätigkeiten
Sämtliche finanzielle Unterstützungen werden im Elternvereinsausschuss (der Vorstand und die KlassenelternvertreterInnen) beschlossen.
Dazu gehören:
- Handgeld für jede Klasse und Teamlehrer
- Zuschuss zu Projekten
- Zuschuss für die Bibliothek
- Unterstützung der Projektwochen
- Einzelunterstützungen, um allen Kindern die Teilnahme an schulbezogenen und schulnahen Veranstaltungen zu ermöglichen
- uva.

Weitere Informationen
SCHULFORUM
(1) Dem Schulforum gehören der Schulleiter, alle Klassenlehrer oder Klassenvorstände und alle Klassenelternvertreter aller Klassen der betreffenden Schule an. Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter.
(2) Das Schulforum ist vom Schulleiter jedenfalls zu einer Sitzung innerhalb der ersten neun Wochen jedes Schuljahres einzuberufen. Ferner ist das Schulforum einzuberufen, wenn dies ein Drittel seiner Mitglieder unter gleichzeitiger Einbringung eines Antrages auf Behandlung einer der im Abs. 2 genannten Angelegenheiten verlangt; die Frist für die Einberufung beträgt eine Woche, gerechnet von dem Zeitpunkt, zu dem das Verlangen gestellt wurde. Der Schulleiter hat auch ohne Verlangen auf Einberufung das Schulforum einzuberufen, sofern eine Entscheidung gemäß Abs. 2 Z 1 erforderlich ist oder eine Beratung gemäß Abs. 2 Z 2 zweckmäßig erscheint. Mit jeder Einberufung ist die Tagesordnung zu übermitteln. Die Einberufung hat spätestens zwei Wochen vor der Sitzung zu erfolgen, sofern nicht sämtliche Mitglieder einem früheren Termin zustimmen. Jedes Schuljahr hat mindestens eine Sitzung stattzufinden.
(3) Im Schulforum und im Ausschuss kommt den ihnen angehörenden Klassenlehrern oder Klassenvorständen und Klassenelternvertretern jeweils eine beschließende Stimme zu. Stimmenthaltung ist unzulässig. Eine Übertragung der Stimme auf eine andere Person ist unzulässig und unwirksam. Sofern der Schulleiter dem Schulforum oder dem Ausschuss nicht auch als Klassenlehrer oder Klassenvorstand angehört, hat er keine beschließende Stimme.
(4) Das Schulforum und der Ausschuss sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme anwesend ist. Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit in den Fällen des Abs. 2 Z 1 entscheidet der Schulleiter; in den Fällen des Abs. 2 Z 2 gilt der Antrag als abgelehnt. Für einen Beschluss sind in den Fällen des Abs. 2 Z 1 lit. h bis j und m die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder jeweils in der Gruppe der Klassenlehrer oder Klassenvorstände einerseits und der Klassenelternvertreter andererseits sowie eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in jeder Gruppe abgegebenen Stimmen erforderlich.
(5) Kann das Schulforum in den Fällen des Abs. 2 Z 1 lit. a und c bis g keine Entscheidung treffen, weil die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist, hat der Schulleiter das Schulforum unverzüglich zu einer neuerlichen Sitzung einzuladen; das Schulforum ist in der neuen Sitzung jedenfalls beschlussfähig, sofern die Einladung ordnungsgemäß ergangen und seit dem vorgesehenen Beginn der Sitzung eine halbe Stunde vergangen ist und zumindest ein Klassenlehrer oder Klassenvorstand und mindestens ein Klassenelternvertreter anwesend sind.
(6) Über den Verlauf der Sitzungen ist eine schriftliche Aufzeichnung zu führen, die den jeweiligen Mitgliedern zugänglich zu machen ist.
KlassenelternvertreterInnen sind ehrenamtlich tätige Freiwillige mit großer Verantwortung sowie umfassenden gesetzlichen Aufträgen und Rechten.
Anbei genaue Beschreibungen über Rechte und Pflichten, sowie hilfreiche Links: