logo

Telefon

01/ 4000 561 700

01/ 4000 561 7030

Adresse

Grünentorgasse 9

1090 Wien

Email

kontakt@

schubertschule.at

logo

Telefon

01/ 4000 561 700

01/ 4000 561 7030

Adresse

Grünentorgasse 9

1090 Wien

Email

kontakt@

schubertschule.at

Unser Elternverein

Alle Einnahmen des Elternvereins stammen ausschließlich von Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Durch den Beitritt und den jährlichen Mitgliedsbeitrags unterstützen Sie unsere Ziele und Vorhaben.

undefined

Die Funktionäre unseres Elternvereins

Jahresbeitrag 2022/23

Vorsitzende

stv. Vorsitzender

Schriftführerin

stv. Schriftführerin

Kassier

stv. Kassier

1. Rechnungsprüfer

2. Rechnungsprüfer

Elisabeth BOLIUS

Martha MINDLER

Caroline GUARDAGNINI

Silke MALLNER

Barbara Steiner

Diana SIEGL

Cornelia PATRY

Viktoria MOLODTSOVA

Der Jahresbeitrag wird nach Anzahl Ihrer Kinder an unserer Schule und in anderen Schulen gestaffelt.

Freiwillige Erhöhungen des Mitgliedsbeitrages werden gerne entgegen genommen und kommen ausschließlich den Kindern zugute!

Tätigkeiten

Sämtliche finanzielle Unterstützungen werden im Elternvereinsausschuss (der Vorstand und die KlassenelternvertreterInnen) beschlossen.

Dazu gehören:

  • Handgeld für jede Klasse und Teamlehrer
  • Zuschuss zu Projekten
  • Zuschuss für die Bibliothek
  • Unterstützung der Projektwochen
  • Einzelunterstützungen, um allen Kindern die Teilnahme an schulbezogenen und schulnahen Veranstaltungen zu ermöglichen
  • uva.

Schul-T-Shirt

Ich bin ein Textblock. Klicken Sie auf den Bearbeiten Button um diesen Text zu ändern. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Unser Schul-Tshirt

Büfett am Tag der Offenen Türe

Tag der Offenen Tür 2017
Tag der Offenen Tür 2017
Tag der Schulen 2017
Tag der Offenen Tür 2017

Weitere Informationen

SCHULFORUM

(1) Dem Schulforum gehören der Schulleiter, alle Klassenlehrer oder Klassenvorstände und alle Klassenelternvertreter aller Klassen der betreffenden Schule an. Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter.

(2) Das Schulforum ist vom Schulleiter jedenfalls zu einer Sitzung innerhalb der ersten neun Wochen jedes Schuljahres einzuberufen. Ferner ist das Schulforum einzuberufen, wenn dies ein Drittel seiner Mitglieder unter gleichzeitiger Einbringung eines Antrages auf Behandlung einer der im Abs. 2 genannten Angelegenheiten verlangt; die Frist für die Einberufung beträgt eine Woche, gerechnet von dem Zeitpunkt, zu dem das Verlangen gestellt wurde. Der Schulleiter hat auch ohne Verlangen auf Einberufung das Schulforum einzuberufen, sofern eine Entscheidung gemäß Abs. 2 Z 1 erforderlich ist oder eine Beratung gemäß Abs. 2 Z 2 zweckmäßig erscheint. Mit jeder Einberufung ist die Tagesordnung zu übermitteln. Die Einberufung hat spätestens zwei Wochen vor der Sitzung zu erfolgen, sofern nicht sämtliche Mitglieder einem früheren Termin zustimmen. Jedes Schuljahr hat mindestens eine Sitzung stattzufinden.

(3) Im Schulforum und im Ausschuss kommt den ihnen angehörenden Klassenlehrern oder Klassenvorständen und Klassenelternvertretern jeweils eine beschließende Stimme zu. Stimmenthaltung ist unzulässig. Eine Übertragung der Stimme auf eine andere Person ist unzulässig und unwirksam. Sofern der Schulleiter dem Schulforum oder dem Ausschuss nicht auch als Klassenlehrer oder Klassenvorstand angehört, hat er keine beschließende Stimme.

(4) Das Schulforum und der Ausschuss sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme anwesend ist. Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit in den Fällen des Abs. 2 Z 1 entscheidet der Schulleiter; in den Fällen des Abs. 2 Z 2 gilt der Antrag als abgelehnt. Für einen Beschluss sind in den Fällen des Abs. 2 Z 1 lit. h bis j und m die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder jeweils in der Gruppe der Klassenlehrer oder Klassenvorstände einerseits und der Klassenelternvertreter andererseits sowie eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in jeder Gruppe abgegebenen Stimmen erforderlich.

(5) Kann das Schulforum in den Fällen des Abs. 2 Z 1 lit. a und c bis g keine Entscheidung treffen, weil die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist, hat der Schulleiter das Schulforum unverzüglich zu einer neuerlichen Sitzung einzuladen; das Schulforum ist in der neuen Sitzung jedenfalls beschlussfähig, sofern die Einladung ordnungsgemäß ergangen und seit dem vorgesehenen Beginn der Sitzung eine halbe Stunde vergangen ist und zumindest ein Klassenlehrer oder Klassenvorstand und mindestens ein Klassenelternvertreter anwesend sind.

(6) Über den Verlauf der Sitzungen ist eine schriftliche Aufzeichnung zu führen, die den jeweiligen Mitgliedern zugänglich zu machen ist.

KlassenelternvertreterInnen sind ehrenamtlich tätige Freiwillige mit großer Verantwortung sowie umfassenden gesetzlichen Aufträgen und Rechten.

Anbei genaue Beschreibungen über Rechte und Pflichten, sowie hilfreiche Links:

Für Fragen und Informationen treten Sie mit unserem Elternverein in Kontakt:

    Alle Felder sind verpflichtend.