Schicken Sie bitte Ihr Kind mit Krankheitssymptomen nicht in die Schule!
Einerseits zur Sicherheit anderer und andererseits, weil wir verpflichtet sind, bei erhöhter Temperatur, Halsschmerzen, Heiserkeit, Geschmacksempfindlichkeit, Atemwegsinfekten, u. ä. kranke Kinder von den anderen Schülern zu trennen und umgehend die Gesundheitsbehörde zu verständigen.
Ab diesem Zeitpunkt hat die Schule allen weiteren Entscheidungen der Gesundheitsbehörde Folge zu leisten.